In jedem siebenten Jahr wurde in besonderer Weise für die Armen gesorgt. Das Sabbatjahr, wie es genannt wurde, begann mit dem Abschluss der Ernte. In der darauf folgenden Saatzeit sollten die Israeliten nichts aussäen; sie sollten im Frühling die Weinberge nicht vorbereiten, sie sollten keine Ernte oder Weinlese erwarten. Von allem, was das Land von selbst hervorbrachte, durften sie essen, solange es frisch war, aber sie sollten nichts davon in ihre Speicher bringen (vgl. 3. Mose 25.3-7). Der Ertrag dieses Jahres sollte den Fremden, den Waisen und Witwen zur Verfügung stehen, und sogar den Tieren auf den Feldern (vgl. 2. Mose 23,11). WAB 513.4
Wenn aber das Land schon normalerweise nur so viel Ertrag brachte, dass die Menschen ihren Bedarf gerade decken konnten, wie sollten sie dann in dem Jahr über die Runden kommen, in dem nichts geerntet wurde? Auch dafür sorgte Gottes Verheißung in reichlichem Maß vor. »So will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten«, versprach er, »dass er Getreide schaffen soll für drei Jahre, dass ihr sät im achten Jahr und von dem alten Getreide esst bis in das neunte Jahr, sodass ihr vom alten esst, bis wieder neues Getreide kommt.« (3. Mose 25,21.22) WAB 514.1
Die Beachtung des Sabbatjahres sollte sowohl dem Boden als auch den Bewohnern Nutzen bringen. Nach einem Jahr brachliegenden Bodens würde die Ernte umso ertragreicher sein. Und die Menschen waren eine Zeitlang vom Druck der dringenden Feldarbeiten befreit. Wenn auch in dieser Zeit mancherlei andere Arbeit verrichtet werden konnte, blieb doch allen mehr Freizeit zur Erholung und zum Sammeln körperlicher Kräfte für die Anstrengungen der folgenden Jahre. Sie hatten mehr Zeit zu religiöser Besinnung und zum Beten. Sie konnten sich selbst besser mit den Unterweisungen und Forderungen des Herrn vertraut machen und ihre Kinder und Hausgenossen darin unterrichten. WAB 514.2
Im Sabbatjahr sollten auch die hebräischen Sklaven freigelassen, aber nicht etwa mittellos fortgeschickt werden. Das Gebot des Herrn lautete: »Wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen, sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, sodass du gibst von dem, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.« (5. Mose 15,13.14; vgl. 2. Mose 21,2) WAB 514.3
Der Lohn eines Arbeiters sollte stets pünktlich bezahlt werden: »Wenn ein armer, völlig mittelloser Mann um Tageslohn für dich arbeitet, darfst du ihn nicht ausbeuten, gleichgültig, ob er einer von deinen Brüdern ist oder ein Fremder, der bei euch lebt. Gib ihm seinen Lohn, bevor die Sonne untergeht; denn er braucht ihn dringend.” (5. Mose 24,14. 15 GNB) WAB 514.4
Für die Behandlung eines entflohenen Sklaven galten besondere Anweisungen: »Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken.” (5. Mose 23,16.17 Elb.) WAB 514.5
Für die Armen fand im siebenten Jahr ein Schuldenerlass statt (vgl. 5. Mose 15,2). Den Israeliten wurde eingeschärft, ihre hilfsbedürftigen Brüder jederzeit dadurch zu unterstützen, dass sie ihnen zinslos Geld liehen (vgl. (vgl. 5. Mose 15,7.8). Es war ausdrücklich verboten, von einem Armen Wucherzinsen zu nehmen: »Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen28Das Wort »Beisasse« bezeichnet einen sozialen Stand zwischen dem Sklaven und dem Vollbürger., dass er neben dir leben könne; und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, dass dein Bruder neben dir leben könne. Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag.« (3. Mose 25,35-37) Blieb die Schuld bis zum Erlassjahr unbezahlt, durfte das geliehene Kapital nicht eingetrieben werden. Das Volk wurde ausdrücklich davor gewarnt, dem hilfsbedürftigen Nächsten deswegen die nötige Unterstützung zu versagen: »Wenn aber dein Bruder ... Not leidet ... dann darfst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem Bruder verschließen ... Sei auch nicht so gemein und berechnend, dass du denkst: ›Das siebte Jahr ist nicht mehr fern, dann muss ich ihm die Schulden erlassen!‹ Gönne ihm das und lass ihn nicht vergeblich bitten! Wenn er sich beim Herrn über dich beklagen muss, hast du schwere Schuld auf dich geladen.« (5. Mose 15,7.9 GNB) Mose erklärte: Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. ... Seid vielmehr großzügig und leiht ihnen, was sie brauchen.” (5. Mose 15,11.8 NLB) WAB 514.6
Niemand braucht zu befürchten, dass er wegen seiner Freigebigkeit Mangel leiden müsse. Gehorsam gegenüber den Gesetzen Gottes hat ganz sicher Wohlstand zur Folge. »Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen«, erklärte Mose (5. Mose 15,6). WAB 515.1