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Kapitel 8 - Auf Dem Passafest SDL 60

Lukas 2,41-51

Die Juden betrachteten das zwölfte Lebensjahr als Übergang von der Kindheit ins Jugendalter. Nach Vollendung dieses Lebensjahres wurde ein hebräischer Junge ein »Sohn des Gesetzes«, aber auch ein »Sohn Gottes« genannt. Ihm standen nun neue Möglichkeiten zur religiösen Bildung offen. Es wurde erwartet, dass er an den heiligen Festen und Feierlichkeiten teilnahm. Entsprechend dieser Tradition besuchte Jesus als Jugendlicher das Passafest in Jerusalem. Wie alle frommen Israeliten gingen auch Josef und Maria jedes Jahr dorthin. Als Jesus das erforderliche Alter erreicht hatte, nahmen sie ihn mit. SDL 60.1

Es gab jedes Jahr drei Pilgerfeste19Siehe Erklärungen »Festtage Israels«, S. 815. - das Passafest, das Pfingstfest und das Laubhüttenfest -, zu denen alle Männer aus Israel in Jerusalem vor dem Herrn erscheinen mussten. Von diesen Festen wurde das Passafest am meisten besucht. Viele kamen dann aus all den Ländern, wo die Juden in der Zerstreuung lebten. Auch aus jedem Teil Israels fanden sich viele Besucher ein, um anzubeten. Die Reise von Galiläa dauerte mehrere Tage. Um miteinander Gemeinschaft pflegen zu können, aber auch aus Sicherheitsgründen, bildeten die Reisenden unterwegs größere Gruppen. Frauen und Greise legten den oft steilen und steinigen Weg auf Ochsen oder Eseln zurück. Die kräftigeren Männer und die jungen Leute gingen zu Fuß. Die Zeit des Passafestes fiel in die Zeit zwischen Ende März und Anfang April. Überall blühte es, und der Gesang der Vögel erfüllte die Luft. Den ganzen Weg entlang kam man an unvergesslichen Stellen aus der Geschichte Israels vorbei, und die Eltern erzählten ihren Kindern von den Wundern, die Gott für sein Volk in alter Zeit gewirkt hatte. Sie verkürzten sich ihre Reise mit Musik und Gesang. Wenn dann endlich die Türme von Jerusalem in der Ferne zu sehen waren, stimmten alle in das Loblied ein: »Nun stehen unsere Füße in deinen Toren, Jerusalem ... Es möge Friede sein in deinen Mauern und Glück in deinen Palästen!« (Psalm 122,2.7) SDL 60.2