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Anm 029: Ablasshandel — (Seite 127) GK 703

Leo X., der zur Vollendung der prunkvollen Peterskirche am 18. Oktober 1517 seine Ablaßbulle erlassen hatte, teilte die deutschen Gebiete unter drei Hauptbevollmächtigte auf, wovon der Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg einer war. Dieser ernannte als Unterbevollmächtigten den darin erfahrenen Dominikanermönch Tetzel aus Leipzig. (Hefele, Konziliengeschichte, Bd. IX, 11.12.) GK 703.2