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Einberufung zum Militärdienst FG2 343

Ich halte es für außerordentlich wichtig, daß jedem Gemeindeglied das Recht einer eigenen Gewissensentscheidung zugestanden wird. Dieser Gedanke beschäftigt mich schon seit geraumer Zeit. Wer gibt uns beispielsweise das Recht, jemandem Verleugnung des Glaubens oder mangelndes Gottvertrauen vorzuwerfen, wenn er sich gewissensmäßig entschieden hat, der Einberufung zum Militärdienst Folge zu leisten? Ich erinnere mich mancher Dinge aus der Vergangenheit, die Gott mir gezeigt hat und die etwa auf der gleichen Ebene lagen wie die Frage der Einberufung. Es ist meine Überzeugung, daß wir nach Gottes Willen alles vermeiden müssen, wodurch Gemeindeglieder sich in bezug auf ihre persönlichen Entscheidungen irgendwelchem äußeren Druck ausgesetzt fühlen könnten. Brief 55, 1886. FG2 343.2