Eltern müssen in der Erziehung zusammenstehen. Dennoch kommt es in mancher Familie vor, daß sie einander entgegenarbeiten; die Kinder sind die Leidtragenden. GFH 119.1
Es gibt Familien, wo ein Elternteil zu nachgiebig und der andere zu streng ist. Das wirkt sich nachteilig auf den Charakter des Kindes aus. In der Erziehung führen weder Härte und Zwang noch lasche Nachgiebigkeit zu einem befriedigenden Ergebnis. Die Mutter darf die Vergehen der Kinder vor dem Vater nicht verheimlichen; sie darf auch nicht durchgehen lassen, was der Vater verboten hat. Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn sie auch nur den geringsten Zweifel an der Richtigkeit der väterlichen Erziehung aufkommen läßt oder die Absichten des Vaters durch ihre Handlungsweise untergräbt. GFH 119.2
Sind Vater und Mutter in der Erziehung uneins und wirken sie gegeneinander, dann wird die Familie allmählich zerrüttet. Die Eltern verlieren die Achtung und das Vertrauen ihrer Kinder, und damit entfällt die Grundlage einer gesunden Familie. Kinder merken schnell, wo sie elterliche Gebote umgehen können. Besonders dann, wenn ihnen etwas verboten wurde. GFH 119.3