Go to full page →

Kapitel 52: Der pflichttreue Schüler RJ 113

Diejenigen Schüler, die öffentlich bekennen, Gott zu lieben und der Wahrheit gehorsam zu sein, sollten jenes Maß von Selbstzucht und grundsatzgemäßer Glaubenskraft besitzen, das sie befähigt, inmitten von Versuchungen standhaft zu bleiben und für ihren Heiland in der Schule, in ihren Heimen, oder wo sie sich sonst befinden mögen, Zeugnis abzulegen. Der Glaube soll nicht nur ein Mäntelchen sein, das man im Gotteshause anlegt, vielmehr sollten die Glaubensgrundsätze das ganze Leben kennzeichnen. RJ 113.4