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Vom Schatten zum Licht

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    Ein Gefährlicher Kompromissvorschlag

    Die Priester verlangten, dass sich die Staaten, welche die Reformation angenommen hatten, bedingungslos der römischen Gerichtsbarkeit unterwarfen. Die Reformatorischen forderten ihrerseits die Freiheit, die ihnen vorher gewährt worden war. Sie konnten nicht einwilligen, dass Rom jene Staaten wieder unter seine Herrschaft brachte, die mit so großer Freude das Wort Gottes angenommen hatten.VSL 184.1

    Man legte schließlich einen Kompromissvorschlag auf den Tisch. In Gebieten, die von der Reformation noch nicht erfasst worden waren, sollte das Edikt von Worms rigoros durchgesetzt werden; »wo man aber davon abgewichen und wo dessen Einführung ohne Volksaufruhr nicht möglich sei, solle man wenigstens nicht weiter reformieren, keine Streitfragen verhandeln, die Messe nicht verbieten, keinen Katholiken zum Luthertum übertreten lassen« (DAGR, XIII, 5, 51 f.). Dieser Vorschlag wurde zur großen Genugtuung der Priester und Prälaten vom Reichstag angenommen.VSL 184.2

    Falls dieser Erlass »Gesetzeskraft erhielt, so konnte sich die Reformation weder weiter ausbreiten ... wo sie noch nicht war, noch wo sie bestand, festen Boden gewinnen« (DAGR, XIII, 5, 51 f.). Die Redefreiheit würde aufgehoben, Bekehrungen würden nicht mehr gestattet, und von den Freunden der Reformation würde verlangt, sich kurzerhand diesen Einschränkungen und Verboten zu unterwerfen. Die Hoffnung der Welt schien wieder einmal dem Erlöschen nahe. »Die Wiederherstellung der römischen Hierarchie hätte die alten Missstände unweigerlich zurückgebracht.” Darüber hinaus wäre genügend Gelegenheit geboten worden, ein »ganzes Werk zu zerstören, das durch Fanatismus und Zwietracht sonst schon so arg erschüttert war” (DAGR, XIII, 5, 51 f.).VSL 184.3

    Als die evangelische Partei zur Beratung zusammen kam, blickte man sich bestürzt an. Alle fragten: »Was ist jetzt zu tun?« Für die Welt stand Großes auf dem Spiel. »Sollten die führenden Köpfe der Reformation nachgeben und das Edikt annehmen? Wie leicht hätten die Reformatoren in diesem entscheidenden Augenblick, der in der Tat außerordentlich wichtig war, sich dazu überreden lassen können, einen falschen Weg einzuschlagen. Wie viele glaubhafte Vorwände und annehmbare Gründe für ihre Unterwerfung hätten sich finden lassen! Den lutherisch gesinnten Fürsten war die freie Ausübung ihres Glaubens zugesichert. Dieselbe Begünstigung erstreckte sich auch auf alle ihre Untertanen, die die reformierte Lehre angenommen hatten, ehe die Regelungen in Kraft traten. Konnte sie dies nicht zufriedenstellen? Wie vielen Gefahren würde man durch eine Unterwerfung ausweichen! Doch in welch unbekannte Wagnisse und Kämpfe würde der Widerstand sie treiben! Wer weiß, ob sich in Zukunft je wieder solch eine Gelegenheit bieten würde! ›Lasst uns den Frieden annehmen; lasst uns den Ölzweig ergreifen, den Rom uns entgegenhält, und die Wunden Deutschlands schließend Mit derartigen Begründungen hätten die Reformatoren sich bei der Annahme eines Weges, der unvermeidlich bald darauf den Umsturz ihrer Sache herbeigeführt haben würde, rechtfertigen können.VSL 184.4

    Glücklicherweise erkannten sie den Grundsatz, auf dem diese Anordnung beruhte, und handelten im Glauben. Was war das für ein Grundsatz? - Es war das Recht Roms, das Gewissen zu zwingen und eine freie Untersuchung zu untersagen. Sollten aber sie selbst und ihre evangelischen Untertanen sich nicht der Religionsfreiheit38Siehe Glossar »Religionsfreiheit«, S. 677. erfreuen? - Ja, als eine Gunst, die in der Anordnung besonders vorgesehen war, nicht aber als ein Recht. In allem, was in diesem Abkommen nicht inbegriffen war, sollte der herrschende Grundsatz der Autorität maßgebend sein; das Gewissen wurde nicht berücksichtigt; Rom war der unfehlbare Richter, und ihm musste man gehorchen. Die Annahme der vorgeschlagenen Vereinbarung wäre ein sichtbares Zugeständnis gewesen, dass die Religionsfreiheit auf das evangelische Sachsen beschränkt werden sollte; was aber die übrige Christenheit anging, so seien freie Forschung und das Bekenntnis des reformierten Glaubens Verbrechen, die mit Kerker und Scheiterhaufen zu ahnden wären. Dürften sie der örtlichen Beschränkung der Religionsfreiheit zustimmen, dass man verkündige, die Reformation habe ihren letzten Anhänger gewonnen, ihren letzten Fußbreit erobert? Und sollte dort, wo Rom zu dieser Stunde sein Zepter schwang, seine Herrschaft ständig aufgerichtet bleiben? Könnten die Reformatoren sich unschuldig fühlen an dem Blut jener Hunderte und Tausende, die in Erfüllung dieser Anordnung ihr Leben in päpstlichen Ländern opfern müssten? Dies hieße, in jener so verhängnisvollen Stunde die Sache des Evangeliums und die Freiheit der Christenheit zu verraten.” - »Lieber wollten sie ... ihre Länder, ihre Kronen, ihr Leben opfern.” (DAGR, XIII, 5, 51 f.)VSL 185.1

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