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Aus der Schatzkammer der Zeugnisse — Band 3

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    Die Anteilnahme des Himmels

    Der ganze Himmel nimmt Anteil an der Unterredung zwischen dem, dem Unrecht geschehen ist, und dem, der sich im Irrtum befindet. Nimmt der Irrende die Ermahnung an, die ihm in der Liebe Christi erteilt wird, sieht er sein Unrecht ein und bittet er Gott und seinen Bruder um Vergebung, dann erfüllt der Sonnenschein des Himmels sein Herz. Der Streit ist beendet; Freundschaft und Vertrauen sind wiederhergestellt. Das Öl der Liebe entfernt den Schmerz, den das Unrecht verursacht hat. Der Geist Gottes verbindet die Herzen, und im Himmel ertönen Jubelklänge über die zustande gekommene Eintracht.Sch3 171.4

    Wenn die auf diese Weise in christlicher Gemeinschaft verbundenen Menschen Gott ihre Gebete darbringen und ihm versprechen, recht zu handeln, Barmherzigkeit zu üben und demütig vor ihm zu wandeln, dann werden sie große Segnungen empfangen. Haben sie andern Unrecht getan, dann bereuen sie, bekennen einander, machen alles gut und sind bereit, einander Gutes zu erweisen. Dies ist Erfüllung des Gesetzes Christi.Sch3 172.1

    “Hört er dich nicht, so nimm noch einen oder zwei zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund.” Matthäus 18,16. Nimm solche mit dir, die geistlich gesinnt sind, und sprich mit dem Irrenden über das Unrecht. Vielleicht wird sein Verstand erleuchtet, und er gibt den vereinten Bitten seiner Brüder nach, wenn er ihre Übereinstimmung in der Angelegenheit sieht.Sch3 172.2

    Was soll aber geschehen, wenn er diese nicht hört? Sollen einige Personen in einer Ausschußsitzung die Verantwortung auf sich nehmen, den Irrenden auszuschließen? “Hört er die nicht, so sage es der Gemeinde.” Matthäus 18,17. Die Gemeinde muß sich der Sache ihrer Glieder annehmen.Sch3 172.3

    “Hört er die Gemeinde nicht, so halt ihn als einen Heiden und Zöllner.” Matthäus 18,17. Will er nicht auf die Gemeinde hören, weist er alle Bemühungen zu seiner Umkehr zurück, dann ruht auf der Gemeinde die Pflicht, ihn aus der Gemeinschaft auszuschließen. Sein Name soll dann aus den Büchern gestrichen werden.Sch3 172.4

    Kein Gemeindebeamter sollte raten, kein Ausschuß empfehlen, keine Gemeinde dafür stimmen, daß der Name eines Gliedes, das Unrecht tut, aus den Gemeindebüchern gestrichen wird, bis die von Christus erteilte Anweisung gewissenhaft befolgt wurde. Ist dies geschehen, dann ist die Gemeinde vor Gott gerechtfertigt. Das Böse muß dann so erscheinen, wie es ist, und muß entfernt werden, damit es sich nicht weiter ausbreitet. Das Wohl und die Reinheit der Gemeinde müssen bewahrt werden, damit sie unbefleckt vor Gott stehe, angetan mit den Kleidern der Gerechtigkeit Christi.Sch3 172.5

    Wenn der Irrende bereut und sich der Zurechtweisung Christi unterwirft, soll man es wieder mit ihm versuchen. Und selbst wenn er nicht bereut, selbst wenn er außerhalb der Gemeinde steht, müssen Gottes Diener sich noch um ihn kümmern. Sie müssen ernstlich danach trachten, ihn zur Reue zu bewegen. Gibt er dem Wirken des Heiligen Geistes nach und bekundet er seine Bekehrung durch Bekennen und Bereuen seiner Sünde, dann soll ihm vergeben werden und er in der Gemeinde wieder willkommen sein, wie schwer sein Vergehen auch gewesen sein mag. Seine Brüder sollen ihn ermutigen, den rechten Weg zu gehen, und ihn so behandeln, wie sie an seiner Stelle behandelt werden möchten. Sie sollen auf sich selbst sehen, damit sie nicht auch versucht werden. Christus fährt fort: “Wahrlich ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein.”Sch3 173.1

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