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Aus der Schatzkammer der Zeugnisse — Band 3

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    Kapitel 45: Die Leitung*Testimonies for the Church VIII, 236-238 (1904).

    In den Tageszeitungen verschiedener Städte erschienen Aufsätze mit Schilderungen, daß zwischen Dr. Kellogg*Der hier erwähnte Dr. John Harvey Kellogg war in seiner ersten Zeit ein zuverlässiger, leitender Mann der Siebenten-Tags-Adventisten und viele Jahre leitender Arzt im Battle-Creek-Krankenhaus. Aus dieser Zeit stammen die ersten abweichenden Schritte von seiner früheren treuen Anhänglichkeit an die Grundsätze der Gemeinde und von seinem festen Vertrauen zu ihrer Verwaltung. Dieser Weg führte ihn schließlich zur völligen Trennung von der Gemeinschaft und ihrem Werk. und Frau Ellen G. White ein Streit über die Leitung der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten bestehe. Als ich diese Aufsätze las, war ich äußerst bekümmert darüber, daß jemand meine Aufgabe und die Aufgabe Dr. Kellogs derartig mißversteht, daß er solch falsche Darstellungen veröffentlicht. Es hat keinen Streit zwischen Dr. Kellogg und mir über die Frage der Leitung gegeben. Nie hat jemand gehört, daß ich die Stellung einer Leiterin der Gemeinschaft beanspruchte.Sch3 204.1

    Ich habe eine verantwortliche Aufgabe — die mir gegebene Unterweisung durch Wort und Schrift nicht allein den Siebenten-Tags-Adventisten, sondern auch der Welt mitzuteilen. Ich habe viele große und kleine Bücher herausgegeben; einige von ihnen sind in mehrere Sprachen übersetzt worden. Dies ist meine Aufgabe — andern die Schrift so zu erschließen, wie Gott sie mir geöffnet hat.Sch3 204.2

    Gott hat in die Gemeinde der Siebenten-Tags-Adventisten keine königliche Macht gesetzt, die die Gemeinschaft regieren oder einen Teil des Werkes beherrschen soll. Er hat nicht vorgesehen, daß die Last der Leitung auf wenigen Männern ruhen soll. Die Verantwortungen sind unter eine große Zahl von geeigneten Männern aufgeteilt.Sch3 204.3

    Jedes Gemeindeglied hat bei der Wahl der Gemeindebeamten eine Stimme. Die Gemeinde wählt die Beamten der Vereinigung. Von den Vereinigungen gewählte Abgesandte wählen die Beamten der Verbände; und von den Verbänden gewählte Abgesandte wählen die Beamten der Generalkonferenz. Durch diese Ordnung hat jede Vereinigung, jede Anstalt, jede Gemeinde und jeder einzelne entweder unmittelbar oder durch Vertreter eine Stimme bei der Wahl der Männer, die die Hauptverantwortung in der Generalkonferenz zu tragen haben.Sch3 204.4

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