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Ruf an die Jugend

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    Der Nutzen praktischer Arbeit

    Wer Körperübungen nur als Spiel oder als bloße Übung betreibt, der hat davon keinen entsprechenden Nutzen. Wohl sind Bewegungen in frischer Luft von Nutzen, ebenso sportliche Übungen; wenn aber mit dem gleichen Eifer eine nützliche Arbeit verrichtet wird, wird der Nutzen im Ganzen um vieles größer sein. Ein Gefühl der Befriedigung wird sich einstellen, denn solch eine Betätigung ist offensichtlich sinnvoll, weil sie andern hilft und vermittelt das beruhigende Bewußtsein einer treu erfüllten Pflicht.RJ 112.2

    Gut ausgebildete Schüler sollten von unsern Schulen ausgehen, die, auf sich selbst gestellt, über genügende und nützliche Kenntnisse verfügen, die für einen Erfolg im Leben so nötig sind. Fleißiges Studium ist ebenso wichtig wie mühsame, emsige Arbeit. Spiel dagegen ist nicht unbedingt nötig. Der Verbrauch körperlicher Kräfte zum Vergnügen begünstigt keineswegs eine gute, geistige Ausbildung. Wenn man die Zeit, die man sonst sportlichen Übungen widmet — die oft schrittweise zur Ausartung führen — für Missionsaufgaben im Sinne Christi verwendet, wird des Herrn Segen nach seiner Verheißung auf seinem Diener ruhen.RJ 112.3

    Die Erziehung zum praktischen Leben durch körperliche Arbeit in Verbindung mit geistiger Betätigung wird reizvoll durch die Überlegung, daß so Körper und Geist zu dem Werk befähigt werden, das Gott dem Menschen aufgetragen hat. Je besser sich die Jugend auf die Durchführung der praktischen Pflichten versteht, desto größer wird auch ihre Befriedigung im Dienst der Nächstenliebe. Durch Erziehung zur Freude an nützlicher Arbeit wächst das geistige Vermögen; und durch Zucht und Übung wird der Geist zum Dienst ertüchtigt, denn er hat ja gelernt, ein Segensträger für andre zu werden.RJ 112.4

    Ich finde im Leben Jesu kein Beispiel dafür, daß er seine Zeit mit Spiel und Vergnügungen zugebracht hat. Er war der große Erzieher für das gegenwärtige und zukünftige Leben. Ich habe jedoch keinen Hinweis darauf gefunden, daß er seine Jünger gelehrt hat, zum Zwecke von Leibesübungen sich in Vergnügungen zu ergehen.RJ 112.5

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