Liebe Schw. M.!
Als mir der Herr deine Angelegenheit vor Augen führte, wurde ich im Geist viele Jahre in die Vergangenheit zurückversetzt, als du den Glauben an die baldige Wiederkunft Christi annahmst. Du schautest nach ihm aus und sehntest sein baldiges Kommen herbei ... Sch1 226.1
Im Geist erlebte ich deinen Kampf mit der Not, wie du danach strebtest, dich selbst und deine Kinder zu ernähren. Oftmals wußtest du keinen Ausweg mehr, und die Zukunft lag dunkel und ungewiß vor dir. In deinem Elend riefst du zum Herrn, und er tröstete dich und half dir. Neue Hoffnung beflügelte dein Tun. Wie teuer war dir damals Gott! Wie wohltuend seine trostreiche Liebe! Du warst dir bewußt, einen köstlichen Schatz im Himmel zu haben. Als du den Lohn der schwergeprüften Kinder Gottes erblicktest, wurde dir die Tatsache, daß du Gott als deinen Vater in Anspruch nehmen darfst, zu einer ungemein tröstlichen Gewißheit. Sch1 226.2
Ich wurde auf dein Verlangen aufmerksam gemacht, genügend finanzielle Mittel zu besitzen. Dein Herzenswunsch war: “Ach, wenn ich doch nur über Geld verfügte. Ich würde es nicht verschwenden! Ich gäbe denen, die engherzig und geizig sind, ein Beispiel der Mildtätigkeit. Ich zeigte ihnen den großen Segen, den man durch Wohltaten empfangen kann.” Deine Seele verabscheute die Habgier. Als du die Menschen gesehen hattest, die wohl die Güter dieser Welt in Hülle und Fülle besaßen, ihre Herzen aber dem Notschrei der Bedürftigen verschlossen, da sagtest du: “Gott wird sie heimsuchen und ihnen lohnen nach ihren Werken.” Als du die Begüterten, deren Herzen wie mit eisernen Klammern in Selbstsucht gefangen waren, in ihrem Hochmut dahinleben sahst, fühltest du, daß sie ärmer waren als du selbst, obgleich du dich in Not und Elend befandest. Du hast sogar Mitleid mit diesen protzigen Menschen empfunden, als du beobachtetest, wie hochfahrend sie auftraten, weil ihnen Geld Macht zu bedeuten schien. Niemals hätte man dich veranlassen können, mit ihnen zu tauschen. Dennoch verlangtest du nach Besitz, der in deinen Händen den Geizigen zum Vorwurf dienen sollte. Sch1 226.3