Erst waren die Könige von Mesopotamien und Moab Israels Unterdrücker (vgl. Richter 3,8.12). Nach ihnen waren es die Philister und die Kanaaniter von Hazor unter Siseras Führung (vgl. Richter 4,2.3). Othniel, Schamgar und Ehud, Debora und Barak wurden zu jener Zeit zu Befreiern ihres Volkes berufen (vgl. Richter 3,9.10; 3,31; 4,4-6). Als aber »die Israeliten [wiederum] taten, was dem Herrn missfiel, gab sie der Herr in die Hand der Midianiter« (Richter 6,1). Bis dahin hatten die östlich des Jordan wohnenden Stämme nur wenig von den Unterdrückern gespürt, aber beim jetzigen Unheil waren sie die Ersten, die zu leiden hatten. WAB 530.3
Nach wie vor waren die Amalekiter im Süden Kanaans sowie die Midia- niter an der Ostgrenze und in den Wüstengebieten jenseits des Jordan unerbittliche Feinde Israels. Wohl hatten die Israeliten zur Zeit von Mose die Midianiter fast vernichtet, aber inzwischen war ihre Bevölkerung stark angewachsen, sodass sie wieder ein zahlreiches und mächtiges Volk geworden waren. Sie lechzten nach Rache. Als nun Gott seine schützende Hand von Israel zurückzog, war die Gelegenheit gekommen. Nicht nur die Stämme östlich des Jordan, sondern alle im Land litten unter ihren Plünderungszügen. Die wilden, grausamen Wüstenbewohner schwärmten »wie eine große Menge Heuschrecken« (Richter 6,5) mit ihren Herden über das Land. Wie eine verzehrende Plage breiteten sie sich vom Jordan bis zur Philister-Ebene aus. Sie kamen, sobald die Ernte zu reifen begann, und blieben, bis die letzten Früchte eingesammelt waren. Sie plünderten die Felder, beraubten und misshandelten die Bewohner und verschwanden dann wieder in der Wüste. Israeliten, die auf dem Land wohnten, mussten deshalb oft ihre Häuser verlassen und in befestigten Städten oder Festungen Zuflucht suchen, oder sie fanden Schutz in Höhlen und Schlupfwinkeln in den Bergen. Sieben Jahre lang dauerte diese schreckliche Bedrängnis. Als das Volk Israel in seinem Elend nun doch wieder auf Gottes Ermahnungen achtete und seine Sünden bekannte, erweckte ihm der Herr abermals einen Retter. WAB 530.4