Doch Jonatan informierte David über die Absicht des Königs und bat ihn, sich zu verbergen, während er sich bei seinem Vater dafür einsetzen wolle, das Leben des Befreiers Israels zu schonen. Er zählte dem König gegenüber alles auf, was David unternommen hatte, um die Ehre und sogar das Leben des Volkes zu erhalten, und welch eine schreckliche Schuld der Mörder dessen auf sich lüde, den Gott dazu benutzt hatte, die Feinde zu zerstreuen. Das berührte das Gewissen des Königs, und er beruhigte sich. »Saul hörte auf Jonatan und schwor: ›So wahr der Herr lebt, David soll nicht getötet werden.‹« (1. Samuel 19,6 NLB) David wurde zu Saul zurückgebracht und diente ihm wie zuvor. WAB 637.2
Wieder brach Krieg aus zwischen den Israeliten und den Philistern. David befehligte das Heer gegen Israels Feinde. Die Israeliten errangen einen großen Sieg, und das Volk rühmte Davids Weisheit und Heldenmut. Dies erregte Sauls frühere Bitterkeit gegen ihn. Als der junge Mann wieder einmal vor ihm auf der Harfe spielte und den Palast mit wohlklingenden Melodien erfüllte, wurde der König einmal mehr von seiner Wut übermannt. Er schleuderte einen Speer auf David, um ihn an die Wand zu spießen. Aber der Engel des Herrn lenkte die tödliche Waffe ab. David entkam und floh in sein Haus. Saul entsandte Späher, die ihn ergreifen und töten sollten, wenn er am Morgen herauskäme. WAB 637.3
Michal informierte David von der Absicht ihres Vaters. Sie drängte ihn zur Flucht, um sein Leben zu retten, und ließ ihn aus dem Fenster hinab, sodass er entkommen konnte. Er floh zu Samuel nach Rama. Der Prophet fürchtete sich nicht vor dem Missfallen des Königs und nahm David freundlich auf. Was für eine friedliche Stätte war Samuels Zuhause im Gegensatz zum königlichen Palast! Hier, inmitten der Berge, setzte der verehrte Diener Gottes seine Tätigkeit fort. Bei ihm lebte eine Gruppe von Propheten, die gründlich nach dem Willen Gottes forschte. Andächtig hörten sie den Unterweisungen Samuels zu. David konnte in diesen wertvollen Stunden vom Lehrer Israels viel lernen. WAB 638.1