Die Neuigkeit seiner Ankunft in Worms erregte großes Aufsehen. Seine Freunde zitterten um seine Sicherheit und seine Feinde bangten um den Erfolg ihrer Sache. Man bemühte sich energisch, ihn vom Betreten der Stadt abzuhalten. Auf Betreiben der Anhänger des Papsttums drängte man ihn, sich auf das Schloss eines befreundeten Ritters zu begeben, wo angeblich alle Schwierigkeiten freundschaftlich beigelegt werden könnten. Freunde versuchten, in ihm Angst vor der drohenden Gefahr zu wecken. Doch all ihre Bemühungen waren umsonst. Luther wankte nicht und erklärte: »Ich will gen Worms, wenngleich so viel Teufel drinnen wären als immer Ziegel auf ihren Dächern!« (DAGR, VII, 7) VSL 143.2
Bei seiner Ankunft in Worms strömte eine große Menge zu den Stadttoren, um ihn zu begrüßen. Ein so großer Menschenauflauf kam nicht einmal bei der Ankunft des Kaisers zusammen. Die Aufregung war groß, und in der Menge sang jemand mit schriller Stimme ein Beerdigungslied als Warnung für Luther, was für ein Schicksal ihm bevorstünde. »Gott wird mein Schutz sein”, sprach dieser mutig beim Verlassen des Wagens. VSL 143.3
Die Anhänger des Papsttums hatten nicht geglaubt, dass Luther wirklich nach Worms kommen würde, und seine Ankunft erfüllte sie mit Bestürzung. Der Kaiser rief unverzüglich seine Berater zusammen, um die Vorgehensweise zu besprechen. Einer der Bischöfe, ein unbeugsamer Anhänger des Papsttums, erklärte: »Wir haben uns schon lange darüber beraten. Seine Kaiserliche Majestät möge diesen Mann beiseite tun und ihn umbringen lassen. Sigismund hat den Johann Hus ebenso behandelt; einem Ketzer braucht man kein freies Geleit zu geben oder zu halten.” »Nein«, entschied der Kaiser, »wir müssen unser Wort halten.” (DAGR, VII, 8; vgl. RDG, I, 330 ff) Deshalb wurde entschieden, den Reformator anzuhören. VSL 143.4
Die ganze Stadt wollte diesen außergewöhnlichen Mann sehen, und bald war seine Unterkunft voller Besucher. Luther hatte sich kaum von einer kürzlich erlittenen Krankheit erholt. Er war auch noch müde von der Reise, die volle zwei Wochen gedauert hatte. Er musste sich auf die wichtigen Ereignisse des folgenden Tages vorbereiten und brauchte Ruhe und Entspannung. Der Wunsch, ihn zu sehen, war jedoch so groß, dass er sich nur einige Stunden Ruhe gönnen konnte, bevor sich Edelleute, Ritter, Priester und Bürger um ihn scharten. Unter ihnen gab es viele Adlige, die vom Kaiser so mutig eine Abschaffung der kirchlichen Missbräuche verlangt hatten und, wie Luther sich ausdrückte, »alle durch mein Evangelium frei geworden waren” (MLTL, 393). Freund und Feind wollten den unerschrockenen Mönch sehen. Er empfing sie ruhig und beherrscht und beantwortete alle Fragen mit Würde und Weisheit. Er war standhaft und mutig. Sein bleiches und hageres Gesicht war von Mühe und Krankheit gezeichnet, hatte aber einen freundlichen und sogar freudigen Ausdruck. Der feierliche Ernst seiner Worte strahlte eine unwiderstehliche Kraft aus, die selbst seine Feinde nicht unberührt ließ. Freund und Feind wunderten sich über ihn. Manche waren überzeugt, dass er von Gott geleitet war. Andere äußerten ähnliche Bemerkungen wie die Pharisäer über Christus: »Er hat einen Teufel.« VSL 144.1
Am folgenden Tag wurde Luther aufgefordert, vor dem Reichstag zu erscheinen. Ein kaiserlicher Beamter wurde beauftragt, ihn in den Empfangssaal zu führen. Nur mit Mühe erreichte er aber diesen Ort. An jedem Zugang standen Schaulustige, die jenen Mönch sehen wollten, der es gewagt hatte, der Autorität des Papstes Widerstand zu leisten. VSL 144.2
Gerade wollte Luther vor seine Richter treten, als ein alter Feldherr und Sieger mancher Schlacht freundlich zu ihm sagte: »Mönchlein, Mönchlein, du hast jetzt einen Gang zu tun, dergleichen ich und mancher Oberster auch in unsern blutigsten Schlachten nicht getan haben. Aber ist dein Anliegen gerecht und deine Sache sicher, so fahre in Gottes Namen fort und sei nur getrost, Gott wird dich nicht verlassen.« 34Es handelte sich um den Landsknechtführer Georg von Frundsberg, der Luther mit den zitierten Worten ermutigend auf die Schulter geklopft haben soll. (DAGR, VII, 8; vgl. SAS, III, 54) VSL 144.3