Luther war noch nicht lange aus Worms abgereist, als die Vertreter des Papsttums beim Kaiser eine Reichsacht gegen den Reformator durchsetzten. Darin wurde Luther »nicht als ein Mensch, sondern als der böse Feind in Gestalt eines Menschen mit angenommener Mönchskutte” gebrandmarkt (DAGR, VII, 11; vgl. LEA, XXIV, 223-240). Es wurde befohlen, Maßnahmen gegen sein Werk zu ergreifen, sobald das freie Geleit abgelaufen war. Allen wurde verboten, ihn aufzunehmen, ihm Speise und Trank anzubieten, ihm öffentlich oder insgeheim durch Wort oder Tat zu helfen oder ihn zu unterstützen. Wo immer er sich aufhielt, sollte er festgenommen und der Obrigkeit ausgeliefert werden. Auch seine Anhänger sollten gefangen genommen und ihr Eigentum beschlagnahmt werden. Seine Schriften sollten vernichtet werden, und schließlich sollten alle, die es wagen würden, diesem Erlass zuwiderzuhandeln, ebenfalls verhaftet werden. Der Kurfürst von Sachsen und die Fürsten, die Luther wohlgesonnen waren, hatten Worms kurz nach dessen Abreise verlassen, und so konnte der Erlass des Kaisers vom Reichstag bestätigt werden. Nun frohlockte die römische Partei und sah das Schicksal der Reformation als besiegelt an. VSL 156.2