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Wie Alles Begann

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    Die Einrichtung Der Freistädte

    Sechs der Städte, die den Leviten zugewiesen worden waren - auf jeder Seite des Jordan drei - wurden zu Freistädten bestimmt. Dorthin konnte ein Totschläger zu seiner Sicherheit fliehen. Schon Mose hatte bestimmt: Ihr sollt »Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen. Wer aus Versehen einen Menschen getötet hat, kann dorthin fliehen. . Ein Mörder darf nur hingerichtet werden, wenn die Gemeinschaft ihn dazu verurteilt hat.« (4. Mose 35,11.12 NLB) Diese barmherzige Einrichtung war wegen der Blutrache nötig, einer alten Sitte, bei der die Bestrafung des Mörders dem nächsten Verwandten oder Erben des Getöteten zufiel. War die Schuld klar erwiesen, brauchte man nicht auf die Gerichtsverhandlung durch die Obrigkeit zu warten. Der Rächer konnte den Schuldigen überallhin verfolgen und töten, wo er ihn fand (vgl. 4. Mose 35,19). Der Herr hielt es nicht für angebracht, diesen Brauch damals abzuschaffen, aber er traf eine Sicherheitsmaßnahme für diejenigen, die ohne Absicht getötet hatten.WAB 494.3

    Die Freistädte waren so verteilt, dass sie aus jeder Gegend des Landes in einem halben Tag zu erreichen waren. Die dahin führenden Straßen sollten immer in gutem Zustand sein (vgl. 5. Mose 19,3). Überall sollten Wegweiser stehen, die in deutlicher, auffallender Schrift das Wort »Zuflucht” trugen, damit der Flüchtige keinen Augenblick aufgehalten wurde. Jeder - ob Israelit, ein ansässiger oder ein durchreisender Fremdling - konnte sich diese Einrichtung zunutze machen.WAB 495.1

    Auch wenn dadurch die Unschuldigen nicht übereilt getötet wurden, sollten die schuldigen Täter ihrer Strafe nicht entgehen. Die zuständige Obrigkeit sollte den Fall des Flüchtlings unparteiisch prüfen, und nur wenn er vom vorsätzlichen Mord freigesprochen wurde, sollte er den Schutz der Freistadt genießen. Ein Schuldiger wurde dem Rächer ausgeliefert. Und wer berechtigt war, den Schutz zu beanspruchen, konnte ihn nur unter der Bedingung erhalten, dass er im zugewiesenen Zufluchtsort blieb. Bewegte er sich außerhalb der vorgeschriebenen Grenzen und der Bluträcher fand ihn, bezahlte er die Missachtung der göttlichen Vorkehrung mit dem Leben (vgl. 4. Mose 35,2528). Beim Tod des Hohenpriesters aber konnten alle ehemals Schutzsuchenden in Freiheit zu ihrem Besitz zurückkehren.WAB 495.2

    Bei einer Anklage wegen Mordes durfte der Beschuldigte nicht auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin verurteilt werden, selbst dann nicht, wenn die Umstände als starke Indizien gegen ihn sprachen. Der Herr befahl: »Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen.« (4. Mose 35,30; vgl. 5. Mose 19,15) Christus hatte Mose diese Anweisungen für Israel gegeben, und als er selbst auf Erden weilte, lehrte er seine Jünger, wie man mit Irrenden umgeht. Er wiederholte ihnen gegenüber, dass eines einzigen Menschen Zeugnis nicht zum Freispruch oder zur Verurteilung genügen soll. Die Ansicht und Meinung eines einzelnen Menschen soll keine strittigen Punkte entscheiden. In all solchen Angelegenheiten sollen sich zwei oder mehrere zusammentun und gemeinsam die Verantwortung tragen, »sodass alles, was du sagst, von zwei oder drei Zeugen bestätigt werden kann« (Matthäus 18,16 NLB).WAB 495.3

    Wurde der Angeklagte des Mordes für schuldig befunden, rettete ihn weder Sühne noch Lösegeld. »Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden.” (1. Mose 9,6) »Ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben.« (4. Mose 35,31) »Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten«, lautete Gottes Befehl (2. Mose 21,14b Hfa), denn »das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat” (4. Mose 35,33). Die Sicherheit und Reinheit der Nation verlangten, dass bei Mord hart durchgegriffen wurde. Menschliches Leben, das allein Gott verleihen kann, musste mit aller Sorgfalt geschützt werden.WAB 495.4

    Die Freistädte, die Gott für sein Volk im Altertum bestimmte, symbolisierten die Zuflucht, die Christus bietet. Derselbe barmherzige Retter, der jene irdischen Freistädte einrichten ließ, schuf durch das Opfer seines eigenen Lebens den Übertretern des göttlichen Gesetzes eine sichere Zuflucht, die sie vor dem zweiten Tod bewahren soll. 26Siehe Gloassar »Tod, zweiter«, S. 757. Keine Macht der Welt kann die Menschen, die ihn um Vergebung bitten, aus seiner Hand reißen. »So gibt es nun keine Verdammnis für die, die in Christus Jesus sind”, versicherte Paulus (Römer 8,1) und fragte: »Wer will verdammen? Christus Jesus ist hier, der gestorben ist, ja vielmehr, der auch auferweckt ist, der zur Rechten Gottes ist und uns vertritt« (Römer 8,34), damit wir »einen starken Trost hätten, die wir unsere Zuflucht dazu genommen haben, die vorhandene Hoffnung zu ergreifen.« (Hebräer 6,18 Elb.)WAB 496.1

    Wer in die Freistadt flüchtete, durfte nicht lange zögern. Es galt, Familie und Beschäftigung zu verlassen. Er hatte keine Zeit, seinen Lieben Lebewohl zu sagen. Sein Leben stand auf dem Spiel. Da musste alles andere hinter diesem einen Ziel zurückstehen - die Stadt zu erreichen, wo er sicher war. Vergessen war die Müdigkeit, Schwierigkeiten blieben unbeachtet. Der Flüchtling durfte nicht wagen, seinen Schritt auch nur einen Augenblick zu verlangsamen, bevor er innerhalb der rettenden Stadtmauern war.WAB 496.2

    So ist auch der Sünder dem ewigen Tod preisgegeben, bis er Zuflucht in Christus findet. Und so wie Zögern und Sorglosigkeit den Flüchtenden um seine einzige Überlebenschance bringen konnten, können Verzögerungen und Gleichgültigkeit das Verderben des Menschen bedeuten. Satan, der große Widersacher, ist jedem Übertreter des heiligen Gesetzes auf der Spur. Wer sich seiner Gefahr nicht bewusst wird und nicht ernsthaft in der ewigen Zuflucht Schutz sucht, fällt dem Verderber zum Opfer.WAB 496.3

    Jeder Flüchtling, der die Freistadt irgendwann verließ, war dem Bluträcher ausgeliefert. Auf diese Weise wurden die Menschen gelehrt, sich an die Anordnungen zu halten, die die unendliche Weisheit zu ihrer Sicherheit vorgesehen hatte. Ebenso genügt es nicht, wenn der Sünder an die Vergebung in Christus glaubt; er muss durch Glauben und Gehorsam in Christus bleiben. »Denn wenn wir mutwillig sündigen27Mit »mutwillig sündigen« ist hier der Abfall von Christus gemeint, keine absichtliche, einzelne Sünde (vgl. die Parallelaussagen in Hebräer 6,4-8 und 10,26.27)., nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit empfangen haben, bleibt kein Schlachtopfer für Sünden mehr übrig, sondern ein furchtbares Erwarten des Gerichts und der Eifer eines Feuers, das die Widersacher verzehren wird.” (Hebräer 10,26.27 Elb.)WAB 496.4

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