Loading...
Larger font
Smaller font
Copy
Print
Contents

Wie Alles Begann

 - Contents
  • Results
  • Related
  • Featured
No results found for: "".
  • Weighted Relevancy
  • Content Sequence
  • Relevancy
  • Earliest First
  • Latest First
    Larger font
    Smaller font
    Copy
    Print
    Contents

    Die Rückgabe Des Grundbesitzes Im Halljahr

    Wenn »sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre” vergangen waren (3. Mose 25,8), kam das große Erlassjahr, das »Jobeljahr«29Das hebräische Wort Jobel bedeutet ursprünglich »Widder« oder »Widderhorn«. Da man das Erlassjahr durch das Blasen des Jobelhorns eröffnete, wurde das 50. Jahr auch Jobeljahr genannt (vgl. 3. Mose 25,10-13 Elb.).. »Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land ... Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Land für alle, die darin wohnen; es soll ein Erlassjahr für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen.” (3. Mose 25,9.10)WAB 515.2

    »Am zehnten Tag des siebenten Monats, am Versöhnungstag« (3. Mose 25,9b) erscholl das Widderhorn des Jobeljahres. Im ganzen Land hörte man den Ton dieser Posaunen, der alle Kinder Jakobs aufrief, das Erlassjahr willkommen zu heißen. Am großen Versöhnungstag wurde Sühne für Israels Sünden erwirkt und das Jobeljahr mit Freude begrüßt.WAB 515.3

    Wie im Sabbatjahr sollte weder gesät noch geerntet werden, und alles, was das Land hervorbrachte, galt als rechtmäßiges Eigentum der Armen. Diejenigen Gruppen hebräischer Sklaven, die im Sabbatjahr ihre Freiheit nicht erhalten hatten, wurden nun freigelassen (vgl. 3. Mose 25,39-41).WAB 516.1

    Was aber das Halljahr besonders auszeichnete, war die Rückgabe allen Grundbesitzes an die Familien der ursprünglichen Besitzer. Auf göttliche Anweisung war das Land einmal durchs Los aufgeteilt worden. Danach war niemand befugt, mit seinem Besitz Handel zu treiben. Keiner sollte sein Land verkaufen, außer wenn Armut ihn dazu zwang. Und wann auch immer er oder einer seiner Verwandten das Land wieder einzulösen wünschte, durfte sich der Käufer nicht weigern, es ihm zurückzuverkaufen. Wurde es nicht zurückgekauft, fiel es im Jobeljahr wieder dem ersten Besitzer oder dessen Erben zu (vgl. 3. Mose 25,25-28).WAB 516.2

    Der Herr hatte Israel verkündet: »Das Land soll nicht endgültig verkauft werden, denn mir gehört das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.« (3. Mose 25,23 Elb.) Die Israeliten sollten sich immer der Tatsache bewusst bleiben, dass es Gottes Land ist, das sie nur eine Zeitlang besitzen dürfen. Gott ist der rechtmäßige Eigentümer und ursprüngliche Besitzer, der die Armen und Unglücklichen in besonderer Weise berücksichtigt wissen will. Jedem sollte im Gedächtnis eingeprägt werden, dass die Armen genauso viel Recht auf einen Platz in Gottes Welt haben wie die Wohlhabenden.WAB 516.3

    Solcher Art waren die Vorkehrungen unseres barmherzigen Schöpfers, um Leiden zu lindern und in das Leben der Mittellosen und Bekümmerten einen Hoffnungsstrahl und etwas Sonnenschein zu senden.WAB 516.4

    Larger font
    Smaller font
    Copy
    Print
    Contents